Was ist ein Ausschuss?
Als „Ausschuss“ bezeichnet man eine Arbeitsgruppe, deren Mitglieder gewählt wurden. Im Deutschen Bundestag gibt es unterschiedliche Ausschüsse, Mitglieder sind Abgeordnete verschiedener Parteien. In den Ausschüssen werden Aufgaben erledigt, die nicht vom gesamten Parlament übernommen werden können. Hier werden Gesetze vorbereitet. Das erfordert zumeist viel Fachwissen und Zeit. In den Ausschüssen versuchen die Abgeordneten auch, Kompromisse zwischen unterschiedlichen Meinungen der Parteien auszuhandeln.
Ausschüsse des Deutschen Bundestages
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich mit Fragen der Außenpolitik. Es gibt auch andere Ausschüsse, zum Beispiel einen Innenausschuss, einen Verkehrsausschuss oder den Sportausschuss. Diese Ausschüsse heißen „ständige“ Ausschüsse, weil sie während der gesamten Legislaturperiode regelmäßig tagen. Die Anzahl der Ausschüsse, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen, ist in den Legislaturperioden unterschiedlich. Eine feste Anzahl ist nicht vorgeschrieben.
Untersuchungsausschuss
Oft hört man von einem Untersuchungsausschuss. Er wird gebildet, wenn Missstände in der Regierung untersucht werden sollen. Dieser Ausschuss kommt nur für die Zeit der Untersuchung zusammen. Danach wird er wieder aufgelöst.
Vermittlungsausschuss
Wenn bei bestimmten Gesetzesvorhaben keine Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt wurde, kommt der Vermittlungsausschuss zusammen. Er versucht, Kompromissvorschläge zu erarbeiten, damit ein Gesetz doch noch beschlossen werden kann.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.