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Ausländer/in | bpb.de

Ausländer/in

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ausländer sind wir alle - fast überall. (© Stefan Eling)

Worterklärung

Menschen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, nennen wir "Ausländer". In der Bundesrepublik Deutschland leben rund 8,2 Millionen ausländische Männer, Frauen und Kinder.

Regelungen für Menschen aus EU-Ländern

Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union. Die EU-Staaten wollen, dass die Menschen möglichst ohne große Probleme überall in der EU leben und arbeiten können. Deshalb gilt: Wenn Ausländerinnen oder Ausländer aus einem Land der Europäischen Union kommen, also zum Beispiel aus Frankreich, Slowenien, Polen oder Irland, haben sie fast die gleichen Rechte und Pflichten wie die deutschen Staatsbürger. Sie können arbeiten und wohnen, wo sie wollen.

Regelungen für Menschen aus anderen Ländern

Anders ist es bei Menschen, die nicht aus EU-Ländern kommen, also zum Beispiel aus Afrika, dem Nahen Osten, Amerika oder Asien. Sie müssen beim Ausländeramt besondere Formulare ausfüllen und Genehmigungen beantragen, etwa eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung. Wenn sie Flüchtlinge sind und ihr Heimatland verlassen mussten, weil sie verfolgt wurden oder große Not erlitten haben, müssen sie einen Antrag auf Asyl stellen. Das Ausländerrecht enthält alle Bedingungen, die den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern regeln.

Das gilt für alle - Deutsche und Ausländer

Alle Menschen, die in Deutschland leben, egal ob sie Deutsche sind oder Ausländer, egal, welche Sprache sie sprechen - alle müssen sich an die deutschen Gesetze halten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten