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Ausgleichsmandat | bpb.de

Ausgleichsmandat

Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid

Platzhalter Lexikon A gelb (© Stefan Eling)

Ausgleich bei Überhang

Ausgleichsmandate kann es geben, wenn in einem Wahlsystem Überhangmandate vorkommen. Dies ist zum Beispiel in Deutschland bei den Bundestagswahlen möglich.

Regel für Ausgleichsmandate

Folgende Regel gilt dann: Wenn eine Partei Überhangmandate bekommt, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate dafür. Das sind zusätzliche Mandate, also zusätzliche Abgeordnete im Parlament. Wenn also eine Partei ein Überhangmandat erhalten hat, müssen alle anderen Parteien dafür auch ein Mandat bekommen. Mit den Ausgleichsmandaten soll sichergestellt werden, dass im Parlament das Machtverhältnis zwischen den Parteien so ist, wie es die Wählerinnen und Wähler entschieden haben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten