Das Recht auf Asyl steht in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Diese Säule findet man auf der "Straße der Menschenrechte" in Nürnberg. (© dpa)
Worterklärung
Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie "Heim", "Unterkunft" und "Zufluchtsstätte".
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ — Artikel 16a GG
Asyl beantragen
Asylbewerber ziehen in ein Wohnheim ein. (© picture-alliance / dpa)
Asylbewerber ziehen in ein Wohnheim ein. (© picture-alliance / dpa)
In vielen Ländern werden Menschen wegen ihrer religiösen oder politischen Überzeugungen verfolgt, verhaftet, gefoltert, mit dem Tode bedroht oder sogar umgebracht. Deswegen fliehen viele Menschen und bitten in anderen Ländern um Asyl. Das heißt, sie möchten dort ohne Verfolgung und Bedrohung leben und arbeiten. In vielen demokratischen Staaten steht in der Verfassung, dass der Staat Asyl gewährt. Auch in Deutschland heißt es in Artikel 16a des Grundgesetzes (so nennt man die deutsche Verfassung): "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2025.