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Arbeitsrecht | bpb.de

Arbeitsrecht

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist das höchste Arbeitsgericht in Deutschland. (© picture alliance/Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa)

Arbeitnehmer/innen haben Rechte

Alle Frauen und Männer, die in einem Betrieb arbeiten oder in einer Behörde angestellt sind, haben bestimmte Rechte, die sie schützen sollen. Diese stehen im Arbeitsrecht. Arbeitnehmer/innen haben zum Beispiel Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, in dem alle Bedingungen der Arbeit genau festgelegt sind. Dazu gehören die Regelungen über Lohn und Urlaubstage, über Arbeitszeit oder die Gründe für eine Kündigung. Das Arbeitsrecht umfasst auch eine Reihe von Bestimmungen über den Jugendschutz, den Mutterschutz und die Arbeit von Schwerbehinderten.

Arbeitsgericht

Arbeiter oder Angestellte, die sich ungerecht behandelt fühlen oder Opfer eines eindeutigen Verstoßes gegen eine Bestimmung des Arbeitsrechtes sind, können vor einem Arbeitsgericht ihr Recht einklagen.

Seit dem 19. Jahrhundert

Die Anfänge des Arbeitsrechts reichen weit zurück bis ins 19. Jahrhundert. Damals sind die ersten Fabriken entstanden, in denen Menschen gearbeitet haben.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten