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Arbeitslosengeld | bpb.de

Arbeitslosengeld

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man einen Antrag stellen. (© picture-alliance / AP)

Arbeitslosengeld I

Wenn jemand seine Arbeit verliert und Interner Link: arbeitslos wird, hat er für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld (man sagt dazu auch AGL I). Vorher muss er eine bestimmte Zeitlang gearbeitet haben. Außerdem muss er monatlich einen gewissen Betrag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie viel der Arbeitslose vorher verdient hat. Und wichtig ist auch, in welcher persönlichen Situation der Arbeitslose lebt.

Anforderungen an Bezieher von Arbeitslosengeld

Wer Arbeitslosengeld bekommt, muss für Arbeitsangebote der Agentur für Arbeit verfügbar sein. Er muss sich auch selbst Mühe geben, eine neue Arbeit zu finden. Bietet die Arbeitsagentur dem Arbeitslosen eine zumutbare Arbeit an, muss der Arbeitslose diese Arbeit annehmen. Weigert er sich, bekommt er weniger Geld. Melden sich die Arbeitslosen bei der Arbeitsagentur nicht in regelmäßigen Abständen, riskieren sie, dass das Arbeitslosengeld gekürzt oder auch nicht mehr gezahlt wird.

Arbeitslosengeld II

Neben dem sogenannten Arbeitslosengeld I gibt es auch das Arbeitslosengeld II (ALG II). Dies ist eine staatliche Leistung, die eine Grundsicherung des Lebensunterhalts sicherstellen soll. Das ALG II können hilfsbedürftige Menschen beantragen, die erwerbsfähig sind, aber keine Arbeit haben. Das ALG II soll vor allem die Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Wenn man nur sehr wenig ALG I erhält, kann man vielleicht auch noch ALG II zusätzlich erhalten.

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten