Schutz der Beschäftigten
In Deutschland gibt es ein Arbeitsschutzgesetz. Es soll dazu beitragen die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten zu sichern und zu verbessern. Die Arbeitgeber müssen für den persönlichen Schutz der Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sorgen. Arbeitsvorschriften legen fest, welche Schutzmaßnahmen anzuwenden sind. Hält sich der Arbeitgeber nicht an die Vorschriften, muss er für Schäden, die den Arbeitnehmer/innen dadurch entstehen, einstehen.
Besondere Vorschriften
Für unterschiedliche Berufs- und Altersgruppen gelten jeweils besondere Schutzvorschriften. So gibt es Jugendschutzvorschriften oder auch Anordnungen, welche die Feiertagsarbeit und die Anzahl von Überstunden einschränken.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.