Fragen stellen
Regierung antwortet
Wenn die Regierung die Fragen schriftlich beantwortet, handelt es sich um eine "Kleine Anfrage". Bei einer "Großen Anfrage" wollen die Fragesteller die Sache genauer wissen und darüber im Bundestag diskutieren. Dies geschieht dann in einer "Fragestunde" im Bundestag. Dann hat jeder Abgeordnete das Recht, seine Fragen zu stellen und seine Meinung zu sagen. Mit diesen "Anfragen" soll besonders der Opposition die Möglichkeit gegeben werden, alle wichtigen Angelegenheiten im Bundestag genau zu besprechen und Entscheidungen der Regierung zu kontrollieren.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.