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Anfrage (Kleine/Große) | bpb.de

Anfrage (Kleine/Große)

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Ein Abgeordneter stellt eine Anfrage im Landtag von Rheinland-Pfalz. (© picture alliance/Andreas Arnold/dpa)

Fragen stellen

Interner Link: Abgeordnete im Bundestag wollen zum Beispiel von der Regierung wissen, wann das Kindergeld erhöht wird oder warum die Benzinsteuer steigen soll. Diese und ähnliche Fragen werden von mehreren Abgeordneten aufgeschrieben und der Regierung übergeben. Die Regierung muss darauf antworten.

Regierung antwortet

Wenn die Regierung die Fragen schriftlich beantwortet, handelt es sich um eine "Kleine Anfrage". Bei einer "Großen Anfrage" wollen die Fragesteller die Sache genauer wissen und darüber im Bundestag diskutieren. Dies geschieht dann in einer "Fragestunde" im Bundestag. Dann hat jeder Abgeordnete das Recht, seine Fragen zu stellen und seine Meinung zu sagen. Mit diesen "Anfragen" soll besonders der Opposition die Möglichkeit gegeben werden, alle wichtigen Angelegenheiten im Bundestag genau zu besprechen und Entscheidungen der Regierung zu kontrollieren.

"Große Anfrage" bei einer aktuellen Stunde im Bundestag. (© picture alliance / Sven Simon)

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten