Wortbedeutung
Im Wort "Polizeibeamter" steckt das Wort "Amt". Es bedeutet, dass jemand bestimmte Aufgaben hat, die er für andere Menschen erledigt, wie es zum Beispiel der Polizist oder auch die Finanzbeamtin tut. Der Beamte hat also ein Amt.
Hauptamt und Ehrenamt
Man unterscheidet, ob das Amt hauptberuflich oder neben dem eigentlichen Beruf als sogenanntes Ehrenamt ausgeübt wird. Wer hauptberuflich ein Amt ausübt, wird dafür bezahlt, für ein Ehrenamt wird man nicht bezahlt.
Ämter und Behörden
Die Gebäude oder Diensträume, in denen die Menschen arbeiten, die ein öffentliches Amt haben, werden "Ämter" oder "Behörden" genannt. Wir kennen das Finanzamt und das Sozialamt. Wir hören oft vom Kanzleramt, wo der Regierungschef arbeitet. Denn die Arbeit des Bundeskanzlers ist auch ein öffentliches Amt und wird in einem dafür vorgesehenen öffentlichen Gebäude erledigt.
Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.