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Allmende /Almende | bpb.de

Allmende /Almende

Gerd Schneider Christiane Toyka-Seid

Das Gartenprojekt "Allmende Kontor". Auf dem früheren Flughafen Tempelhof in Berlin pflanzen rund 700 Freizeitgärtner Obst, Gemüse und Blumen in ungefähr 300 Beeten an. (© picture alliance / dpa)

Begriffserklärung

Allmende ist ein sehr alter Begriff aus dem Recht. Unter "Allmende" versteht man seit dem Mittelalter nutzbares Land, das zu einem Dorf gehört. Es darf von den Bauern des Dorfes als Gemeinschaftseigentum genutzt werden. Jeder darf dort also beispielsweise seine Kühe grasen lassen. Im Mittelalter gab es in vielen Gegenden dörfliche Allmenden. Heute gibt es sie nur noch in den Alpengebieten und in Teilen Bayerns.

Wissensallmende

Der Begriff "Allmende" wird auch immer wieder auf andere Bereiche übertragen, die nichts mit Landwirtschaft zu tun haben. Sehr aktuell modern ist der Begriff „Wissensallmende“. Damit meint man den Zugang und die Verwendung von freier Computersoftware. Das ist eine offene, frei zugängliche virtuelle Wiese, auf der sich viele Benutzer des Internets tummeln. Sie suchen dort Informationen, die sie für sich selbst nutzen können oder für die Gemeinschaft, in der sie tätig sind. Das können zum Beispiel Wissenschaftler/-innen sein, die ein gemeinsames Thema behandeln und ihre Forschungsergebnisse miteinander austauschen.

Schreibweise

Übrigens gibt es für den Begriff "Allmende" auch die Schreibweise mit einem "l", also "Almende".

Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024.

Fussnoten