Beim T. (engl.: Zweierpack) handelt es sich um zwei EU-Verordnungen zur Haushaltsüberwachung und wirtschaftspolitischen Steuerung. Diese traten am 30.5.2013 in Kraft und knüpfen an die Regelungen des Sixpacks an. In ihrem Adressatenkreis unterscheiden sich die Regelungen des T. von den Regelungen des Sixpacks dadurch, dass sie nur die Eurostaaten und nicht alle EU-Mitglieder einbeziehen. Die Regelungen sehen die verstärkte Überwachung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik in den Eurostaaten vor. Insbesondere sollen der EU-Kommission die Haushaltsentwürfe der Mitgliedstaaten vorab vorgelegt werden, damit diese hierzu Stellung nehmen kann. Weitergehende Überwachungsmaßnahmen erfolgen nach einem abgestuften System: Staaten, die besonders gravierende Finanzprobleme aufweisen – also insbesondere Staaten, die europ. Finanzhilfen beziehen –, werden dabei einer besonders strengen Überwachung unterzogen. Dies ist in der ersten T.-Verordnung geregelt (VO Nr. 472/2013), während die allgemeinen Regelungen in der zweiten Verordnung festgelegt sind (VO Nr. 473/2013).
Literatur
B. H. Grimm: Zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion nach der Krise, Baden-Baden 2016.
U. Hufeld: Das Recht der Europäischen Wirtschaftsunion in: P.-C. Müller-Graff (Hg.), Band 4 der Enzyklopädie Europarecht, § 24.
Europäische Kommission: Die »Twopack«-Verordnungen treten in Kraft, Memo, Brüssel, 27.5.2013.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: L. Fischer
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