Das P. wurde auf der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 am 12.12.2015 beschlossen (COP 21, d. h. 21. Vertragsstaatenkonferenz, »Conference of the Parties«); es bietet einen Rahmen für eine wirklich globale Klimapolitik und zielt auf die Zeit nach 2020 (es ersetzt das Kyoto-Protokoll von 1997). Das P. trat am 4.11.2016 in Kraft. Derzeit haben 187 Staaten der 197 Vertragsparteien das Abkommen ratifiziert (Stand: 15.10.2019). Die USA haben 2017 ihren Austritt aus dem P. für Ende 2020 bekannt gegeben. Die in Artikel 2 des Abkommens festgelegten Hauptziele sind: Beschränkung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperatur unter 1,5°C bzw. 2°C gegenüber vorindustriellen Werten; Senkung der Emissionen, Anpassungen an den Klimawandel und Lenkung von Finanzmitteln im Einklang mit Klimaschutzzielen und Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen die Folgen des Klimawandels. Im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll enthält das P. Verpflichtungen für alle Vertragsparteien (keine Unterscheidung in sog. Annex- und Nicht-Annex-Staaten). Alle Vertragsparteien müssen nationale Klimaschutzpläne (engl. »Nationally determined contributions«, NDCs) erarbeiten und umsetzen. Die 29 Artikel des P. enthalten Elemente zur Milderung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, Finanzierung von Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, Technologietransfer, Ausbau von Kapazitäten sowie Transparenz von Maßnahmen und Unterstützung. Dabei sollen vor allem Entwicklungsländer beim Klimaschutz unterstützt werden. Bis 2025 beabsichtigen die Industrieländer jährlich 100 Mrd. US-Dollar für Klimaschutzmaßnahmen aufzubringen. Darüber hinaus ist im Rahmen des P. eine globale Bestandsaufnahme vorgesehen, welche alle 5 Jahre ab 2023 durchgeführt und für Überprüfung und Anpassungen der NDCs genutzt werden soll; die nationalen Zielvorgaben sollen dabei ambitionierter werden. Das sog. Regelbuch (engl.: »rulebook«) zum P., in dem Vorgaben zur konkreten Umsetzung der Ziele in der Praxis festgehalten sind, wurde im Dezember 2018 auf der UN-Klimakonferenz in Kattowitz (Polen) verabschiedet. Das P. wird kontrovers diskutiert; es wird vor allem kritisiert, dass das 1,5°C-Ziel mit denen im Rahmen des P. vorgelegten nationalen Plänen NDCs nicht mehr erreicht werden kann. Außerdem fehle die Rechtsverbindlichkeit des P. auf internationaler Ebene. Andere sehen das P. als Beweis dafür, dass der Klimawandel global als Problem anerkannt und bekämpft wird. So sei das Abkommen ein wichtiger Schritt im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel. Die Verbindlichkeit sei dadurch gegeben, dass Vertragsparteien durch den sog. »Pledge and Review«-Mechanismus (engl.: Versprechen und Überprüfen) für das Erreichen bzw. Nicht-Erreichen ihrer Ziele, Rechenschaft gegenüber der (internationalen) Öffentlichkeit ablegen müssen. Die Europäische Union und viele ihrer Mitgliedstaaten gehören zu den treibenden Kräften einer globalen Klimapolitik und beanspruchen hier eine internationale Führungsrolle (engl.: »Leadership«).
Internet
- Externer Link: https://ec.europa.eu/clima/policies/international/negotiations/paris_de
- Externer Link: https://unfccc.int/process/the-paris-agreement/status-of-ratification
- Externer Link: https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/internationale-klimapolitik/pariser-abkommen/
- Externer Link: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/paris_abkommen_bf.pdf
Literatur
S. Bauer: Internationale Klimapolitik 2018. Von Paris über Bonn nach Katowice, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), H. 21-23/2018, S. 18-25.
D. Bodansky: The Paris Climate Change Agreement: A New Hope? In: The American Journal of International Law, H. 2/2016, S. 288–319.
R. Clémençon: The Two Sides of the Paris Climate Agreement. In: The Journal of Environment & Development, H. 1/2016, S. 3–24.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Watjer