Bei dem Eurozonen-Budget, teilweise auch als Eurozonen-Haushalt bezeichnet, handelt es sich um ein geplantes Haushaltsinstrument auf EU-Ebene, welches offiziell unter dem Namen »Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit« geführt wird. Erste Ideen bzw. Impulse hierzu lieferte u. a. der Bericht der fünf Präsidenten vom 22.6.2015, der unter dem Titel »Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden« veröffentlicht wurde. Hintergrund des Vorschlags ist es, dass sich die ökonomischen Unterschiede zwischen den Eurostaaten in den letzten Jahren immer stärker ausgeprägt haben. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, soll ein eigenes Budget – das Eurozonenbudget – eingeführt werden, durch welches gezielt Strukturreformen und Investitionen zur Gegensteuerung finanziert werden können. Hierdurch soll nicht nur den einzelnen Mitgliedstaaten der Eurozone geholfen werden, sondern das Währungsgebiet insgesamt widerstandsfähiger gemacht werden. Frankreich hat dieses Projekt federführend und mit Unterstützung Deutschlands ausgearbeitet.
Die Europäische Kommission hat zur Umsetzung des Projekts am 24.7.2019 eine Verordnung für einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit für das Euro-Währungsgebiet vorgeschlagen (COM (2019) 354 final). Die Verordnung soll für alle Mitgliedstaaten gelten, deren Währung der Euro ist und auf freiwilliger Basis auch für Mitgliedstaaten des Wechselkursmechanismus II (WKM II). Sie legt einen Steuerungsrahmen für das Haushaltsinstrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit fest. Dieser Rahmen besteht aus strategischen Richtungsvorgaben für die Reform- und Investitionsprioritäten des Euro-Währungsgebiets insgesamt und länderspezifischen Leitlinien für förderungswürdige Reformen und Investitionen in den einzelnen Euro-Ländern. Die strategischen Richtungsvorgaben für das Euro-Währungsgebiet sollen alljährlich auf Empfehlung der Kommission und nach Beratung der Euro-Gruppe durch den Rat festgelegt werden. Die Kommission unterrichtet den Rat weiterhin darüber, wie die strategischen Richtungsvorgaben in den Vorjahren von den Mitgliedstaaten befolgt wurden. Die länderspezifischen Leitlinien soll der Rat auf Empfehlung der Kommission festlegen. Zu beachten ist, dass sowohl die Richtungsvorgaben als auch die Leitlinien bloße Empfehlungen darstellen und somit für die einzelnen Staaten nicht verbindlich sind. Allerdings ist deren Einhaltung für die Gewährung von Mitteln aus dem Budget von Bedeutung. An den entsprechenden Abstimmungen im Rat dürfen nur die Vertreter der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, teilnehmen. Für einen Beschluss des Rates genügt die qualifizierte Mehrheit der Mitglieder.
Nach einem aktuellen Term-Sheet der Eurogruppe, welches diese am 10.10.2019 herausgegeben hat, stehen wesentliche Eckpunkte zur Verteilung des Eurozonenbudgets bereits fest. So sollen mindestens 80 % der Mittel in Abhängigkeit der Bevölkerungsgröße der Staaten und unter umgekehrter Beachtung ihres Pro-Kopf-BIP verteilt werden. Es sollen demnach gerade die Staaten verstärkt Mittel erhalten, die über ein geringes Pro-Kopf-BIP und damit eine geringere Wirtschaftsleistung verfügen. Die übrigen 20 % sollen flexibel eingesetzt werden, um länderspezifische Aufgaben und Probleme gezielt anzugehen. Das Instrument soll spätestens 2021 umgesetzt werden und Teil des Unionshaushaltes sein. Die konkrete Höhe des Budgets ist noch unklar und soll im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens der EU (MFR) für die Jahre 2021–27 abgestimmt werden. Ausgehend von den aktuellen politischen Entwicklungen ist ein Budget von 10 bis 25 Milliarden Euro für den sieben Jahre dauernden Zeitraum des MFR zu erwarten. Das gesamte EU-Budget für diesen Zeitraum liegt deutlich über einer Billion Euro.
Literatur
U. Hufeld, Das Recht der Europäischen Wirtschaftsunion in: P.-C. Müller-Graff (Hrsg.), Band 4 der Enzyklopädie Europarecht, § 24.
Europabericht der Vertretung des Freistaates Bayern bei der EU Nr. 15/2019 vom 26.07.2019.
Term sheet on the budgetary instrument for convergence and competitiveness (BICC), Pressemitteilung der Euro-Gruppe vom 10.10.2019.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: L. Fischer
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