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European Green Deal | bpb.de

European Green Deal

M. Große Hüttmann

Der E. (engl.: »Europäische grüne Vereinbarung«) ist ein umfassendes und ambitioniertes Projekt und eine Vision (»Leitbild«) der ökologischen Umgestaltung und Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, hat in einer Rede vor dem Europäischen Parlament am 11.12.2019 die Grundzüge dieses ökologischen und ökonomischen Strukturwandels vorgestellt und den Plan mit den Herausforderungen des Mondfluges in den 1960er-Jahren verglichen. Das zentrale Ziel des E. ist es, Europa bis zum Jahr 2050 zum ersten »klimaneutralen« Kontinent zu machen, der keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr ausstößt. Im E. werden 47 Einzelmaßnahmen aufgezählt (z. B. Reformvorschläge zu bestehenden EU-Klimaregelungen). Der Zweck des E. ist es, wirtschaftliches Wachstum und Klimaschutz miteinander zu versöhnen und nicht (mehr) als Gegensatz zu betrachten. Sämtliche Politikfelder der EU, wie etwa Forschung, Mobilität, Energie, Biodiversität, Agrar-, Handel- und Außenpolitik, sollen im Rahmen des E. auf die Einhaltung der Klimaschutzziele ausgerichtet werden. Mithilfe des E. sollen die Ziele, die sich die EU und die internationale Staatengemeinschaft (z. B. im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015) gesetzt haben, verwirklicht werden. Die EU nimmt mit dem E. für sich in Anspruch, (wieder) eine internationale Führungsrolle (engl.: »Leadership«) und Vorbildfunktion für andere Staaten und Regionen zu übernehmen. Die Umsetzung in konkrete Gesetze und Maßnahmen soll bis 2021 erfolgen. Innerhalb der EU-Kommission trägt der niederländische Kommissar und Vizepräsident Frans Timmermans die Federführung für den E.; das Projekt betrifft aber aufgrund seines Querschnittscharakters auch alle anderen Dienststellen der EU; der E. ist zudem auch »Chefsache« der Kommissionspräsidentin von der Leyen. Die EU-Kommission nimmt mit dem E. die öffentliche Debatte und die breite Unterstützung für den Klimaschutz (z. B. »Fridays for Future«-Bewegung) sowie die Erfolge der Grünen bei den Europawahlen 2019 auf. Da sich einige EU-Staaten aufgrund ihrer Wirtschafts- und Energiemodelle (z. B. Polens Abhängigkeit von Kohlekraft) nicht in der Lage sehen, einen so weit reichenden ökologischen Umbau in dem vorgesehenen Tempo zu meistern, hat die EU-Kommission finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt (»Europäischer Fonds für nachhaltige Investitionen«). Dieser Fonds soll Regionen und Branchen den Umbau in Richtung einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaft finanziell absichern. Der Begriff eines E. verweist auf ein historisches Vorbild: 1932 gewann der Demokrat Franklin D. Roosevelt im US-Präsidentschaftswahlkampf gegen Amtsinhaber Herbert Hoover mit dem Versprechen eines »New Deal«. Dieser sollte die vom Börsencrash 1929 ausgelöste »Große Depression« (Massenarbeitslosigkeit, wirtschaftlicher Niedergang, Bankenkrise) durch massive staatliche Beschäftigungs- und Infrastrukturprogramme (z. B. Bau von Flughäfen, Nationalparks) vertreiben. Der Begriff »Green New Deal«, an den sich der E. anlehnt, stammt ursprünglich vom US-amerikanischen Journalisten Thomas L. Friedman, der ihn 2007 zum ersten Mal verwendet hat (»A Warning From the Garden«, 19.1.2007) und große Chancen eines ökologischen Umbaus der Wirtschaft sieht; andere Autoren, wie etwa der US-amerikanische Ökonom und Bestsellerautor Jeremy Rifkin (»Der Globale Green New Deal«, 2019) oder die Europapolitiker Daniel Cohn-Bendit und Guy Verhofstadt, haben in ähnlicher Weise schon früher für einen E. geworben (»Für Europa!«, 2012). Die ersten Reaktionen auf den E. fielen unterschiedlich aus: Während einige (z. B. Industrieverbände) das Projekt eines E. als viel zu ambitioniert, als schädlich für die Wettbewerbsfähigkeit der europ. Wirtschaft ansehen, den Verlust von Arbeitsplätzen befürchten und solche Maßnahmen als staatlichen Interventionismus grundsätzlich ablehnen, betonen die Befürworter eines »Green Deal« die ökonomischen und technologischen Chancen, die sich für Unternehmen und Gesellschaften in Europa eröffnen, wenn sie auf ökologisches Wirtschaften umstellen und innovative, klimaneutrale Produktionsverfahren und Produkte entwickeln, die dann weltweit verkauft werden können (z. B. nach China). Für Mensch und Natur würden sich die Umweltbelastungen und negativen Folgen des Klimawandels (z. B. Extremwetter, Überschwemmungen) reduzieren bzw. abmildern lassen.

Internet

Literatur

  • G. Claeys u. a.: How to make the European Green Deal work, Policy Contribution No. 13, November 2019, Brüssel (Download: https://bruegel.org).

  • Europäische Kommission: Der europäische Grüne Deal, COM(2019) 640 final, Brüssel, den 11.12.2019.

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 12.12.2019.

  • Neue Zürcher Zeitung vom 13.12.2019.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann

Siehe auch:

Fussnoten

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