Ein wichtiger Aspekt des Austrittsabkommens (»Brexit«-Abkommen), das die britische Premierministerin Theresa May mit der EU verhandelte, war die Zukunft der Außengrenze der EU zwischen der Republik Irland (EU-Mitglied) und Nordirland (Teil des Vereinigten Königreichs). Die Verhandlungspartner waren sich einig, dass vor allem aus wirtschaftlichen Gründen, aber auch um ein mögliches Neuaufflammen des Bürgerkriegs in Nordirland zu vermeiden, keine neuen Grenzkontrollen und -befestigungen entstehen sollen. Das Problem war also, wie sichert man die Grenze, ohne dass eine solche neu entsteht. Das klingt paradox und eine Patentlösung war auch nicht zur Hand. Deshalb setzten die Verhandlungspartner darauf, dass es in einer Übergangsphase möglich sein sollte, eine Regelung zu finden, die das Problem löst. Als Notfalllösung (engl.: backstop), falls es zu keiner Einigung kommen sollte oder eine technische Lösung des Problems nicht zu finden wäre, vereinbarte die EU mit dem Vereinigten Königreich, dass ganz Großbritannien in einer Zollunion mit der Europäischen Union bleiben würde und Nordirland zusätzlich noch im europ. Binnenmarkt. Diese Regelung konnte jederzeit durch Festlegungen eines Handelsabkommens ersetzt werden, allerdings nur im Einvernehmen beider Seiten.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: R. Sturm
Siehe auch: