Z. bezeichnen die Einteilung rückständiger Gebiete der EU nach finanzieller Förderbedürftigkeit durch die Strukturfonds. Die Einteilung erfolgt nach den Zielen der Strukturpolitik. Für die Förderperiode 2007–13 waren diese (Förderziele 2014–2020: Investieren in Wachstum und Beschäftigung; Europäische territoriale Zusammenarbeit):
• Konvergenz,
• regionale Wettbewerbsfähigkeit und
• europ. territoriale Entwicklung. Geografisch abgegrenzt sind die Z. nach der sog. NUTS-Gliederung.
• Ziel-1-Gebiete sind sog. Konvergenzregionen mit Entwicklungsrückstand, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75 % des EU-Durchschnitts ausmacht.
Die Förderung erfolgt vorrangig in Ziel1-Gebieten, um deren Entwicklung und strukturelle Anpassung zu unterstützen. Investiert wird u. a. in Infrastruktur, das Erziehungs- und Gesundheitswesen, berufliche Weiterbildung und Existenzgründung. Derzeit werden die ostdt. Länder sowie Gebiete in anderen Mitgliedstaaten, hauptsächlich in geografischer Randlage, als Ziel-1-Gebiete unterstützt.
• Ziel-2-Gebiete bezeichnen Regionen, deren regionale Wettbewerbsfähigkeit durch sozioökonomische Faktoren beeinträchtigt ist.
Gefördert wird insbesondere Beschäftigung, die wirtschaftliche und soziale Umstellung, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit bei Industrie und Dienstleistung.
• Ziel-3-Gebiete sind Regionen, die Unterstützung im Bereich der Bildungs- und Beschäftigungspolitik benötigen und nicht als Ziel-1-Gebiete kategorisiert werden.
Gefördert werden u. a. die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Anpassung der Arbeitskräfte an die Veränderungen der Produktionssysteme.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon
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