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Ziel-1-2-3-Gebiete | bpb.de

Ziel-1-2-3-Gebiete

M. Chardon

Z. bezeichnen die Einteilung rückständiger Gebiete der EU nach finanzieller Förderbedürftigkeit durch die Strukturfonds. Die Einteilung erfolgt nach den Zielen der Strukturpolitik. Für die Förderperiode 2007–13 waren diese (Förderziele 2014–2020: Investieren in Wachstum und Beschäftigung; Europäische territoriale Zusammenarbeit):

• Konvergenz,

• regionale Wettbewerbsfähigkeit und

• europ. territoriale Entwicklung. Geografisch abgegrenzt sind die Z. nach der sog. NUTS-Gliederung.

• Ziel-1-Gebiete sind sog. Konvergenzregionen mit Entwicklungsrückstand, deren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weniger als 75 % des EU-Durchschnitts ausmacht.

Die Förderung erfolgt vorrangig in Ziel1-Gebieten, um deren Entwicklung und strukturelle Anpassung zu unterstützen. Investiert wird u. a. in Infrastruktur, das Erziehungs- und Gesundheitswesen, berufliche Weiterbildung und Existenzgründung. Derzeit werden die ostdt. Länder sowie Gebiete in anderen Mitgliedstaaten, hauptsächlich in geografischer Randlage, als Ziel-1-Gebiete unterstützt.

• Ziel-2-Gebiete bezeichnen Regionen, deren regionale Wettbewerbsfähigkeit durch sozioökonomische Faktoren beeinträchtigt ist.

Gefördert wird insbesondere Beschäftigung, die wirtschaftliche und soziale Umstellung, Umweltschutz und Wettbewerbsfähigkeit bei Industrie und Dienstleistung.

• Ziel-3-Gebiete sind Regionen, die Unterstützung im Bereich der Bildungs- und Beschäftigungspolitik benötigen und nicht als Ziel-1-Gebiete kategorisiert werden.

Gefördert werden u. a. die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und die Anpassung der Arbeitskräfte an die Veränderungen der Produktionssysteme.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon

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