Die WEU ging 1954 aus dem Brüsseler Pakt von 1948 hervor. Kern der WEU ist eine automatische Beistandsverpflichtung bei militärischen Angriffen auf einen Partner. Der 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht sah eine Entwicklung der WEU als Verteidigungskomponente der EU sowie als europ. Pfeiler in der NATO vor. Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gestärkt. Die WEU wurde als integraler Bestandteil dieser Entwicklung auf EU-Ebene gesehen und sollte über eine eigene operative Kapazität im Verteidigungsbereich verfügen, sie blieb jedoch institutionell eigenständig. Mit dem Vertrag von Nizza 2001 wurden die sicherheits- und verteidigungspolitischen Kompetenzen der EU ausgeweitet und zentrale Funktionen der WEU auf die EU übertragen. Seitdem hat die WEU erheblich an Bedeutung verloren. Die WEU umfasste 28 Mitglieder mit unterschiedlichem Status (10 Mitgliedstaaten, 6 assoziierte Mitglieder, 5 Beobachter sowie 7 assoziierte Partnerstaaten der WEU (Stand: 2008). Wichtigstes Entscheidungsgremium der WEU war der Rat der Außen- und Verteidigungsminister. Er tagte alle 6 Monate. Daneben kam alle 6 Monate in Paris die WEU-Versammlung zusammen, um Vorschläge für den Rat auszuarbeiten. Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wurden die letzten Funktionen der WEU auf die EU übertragen. Am 31.3.2010 teilte die Ratspräsidentschaft die Auflösung der WEU mit, die am 30.6.2011 wirksam wurde. Die WEU ist in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU aufgegangen.
Literatur
J. Varwick: Sicherheit und Integration in Europa. Zur Renaissance der Westeuropäischen Union, Opladen 1998.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Kammel
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