W. werden von der Europäischen Kommission verfasst. Sie beschreiben ein bestimmtes Problemfeld und enthalten konkrete Vorschläge für ein Tätigwerden der Gemeinschaft in diesem Bereich. W. greifen häufig die Ergebnisse von sog. Grünbüchern auf, die einen öffentlichen Konsultationsprozess zu bestimmten Themen einleiten und möglichst viel Expertenwissen in den politischen Entscheidungsprozess einbeziehen sollen. W. sind nicht rechtsverbindlich, geben aber häufig eine politische Grundrichtung vor und können zu Aktionsprogrammen führen. So hatte z. B. das 1985 veröffentlichte W. zur Vollendung des Binnenmarktes großen Einfluss auf die weitere Ausrichtung der EG. Das 2001 veröffentliche W. zum europ. Regieren (»Governance«) betonte die Bedeutung der Einbeziehung von Interessenvertretern und der Zivilgesellschaft für die Überwindung des Demokratiedefizits der EU. Eine erhöhte Partizipation sowie bessere Ergebnisse durch die Berücksichtigung vieler Informationen sollen die Legitimation der EU stärken. Weitere Themen, die in W. behandelt wurden, sind u. a. Sozialpolitik, Finanzdienstleistungspolitik, Raumfahrtpolitik oder Gesundheit.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger