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Verfassungskonvent

A. Maurer

Der V. stellt ein historisch neuartiges Gremium zur Beratung und Aushandlung einer Reform der EU-Verträge dar. Seine Einsetzung geht auf den Vertrag von Nizza (2000) zurück. Der Europäische Rat von Nizza beschloss im Dezember 2000, im Jahre 2004 eine erneute Regierungskonferenz einzuberufen, um die EU nach der dann erfolgten Erweiterung auf 25 Staaten institutionell zu reformieren. Zur Vorbereitung auf diese Regierungskonferenz verabschiedete der Europäische Rat im Dezember 2001 die Erklärung von Laeken zur Zukunft der EU, die die Einberufung eines Konvents vorsah. Dieser sollte Vorschläge für eine bessere Kompetenzverteilung in der EU, für die Vereinfachung ihrer Instrumente, für mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz und für die Vereinfachung der EU-Verträge erarbeiten. Der V. umfasste 105 Mitglieder und setzte sich aus Mitgliedern des Europäischen Parlaments, Vertretern der Staats- und Regierungschefs, Repräsentanten der nationalen Parlamente, der Kommission sowie der Beitrittskandidaten zusammen. Er tagte unter dem Vorsitz des ehem. frz. Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing ab dem 28.2.2002 in 11 Arbeitsgruppen und einem Plenum. Ein Präsidium bereitete die Berichte und konkreten Formulierungen der Vertragsartikel vor, über die das Plenum dann beriet (sog. »deliberatives Verfahren«). Am 18.7.2003 übergab der V. der damaligen ital. Ratspräsidentschaft schließlich einen im Konsens angenommenen Entwurf für einen »Vertrag über eine Verfassung für Europa«.

Literatur

  • P. Becker/O. Leiße: Die Zukunft Europas. Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union, Wiesbaden 2005.

  • E. Busek/W. Hummer (Hg.): Der Europäische Konvent und sein Ergebnis, Wien u. a. 2004.

  • C. Giering: Der EU-Reform-Konvent: Analyse und Dokumentation, Gütersloh 2003.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Maurer

Siehe auch:

Fussnoten

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