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UN und EU | bpb.de

UN und EU

M. Dembinski

Die 1945 in San Francisco gegründete UN [engl.: United Nations, auch: UNO = United Nations Organization] stellt mit ihren 193 Mitgliedstaaten (Stand 2019) und ihrer umfassenden Aufgabenstellung den Versuch dar, die Anarchie der Staatenbeziehungen durch multilaterale Regeln zu überwölben. Die Beziehungen der EU zur Weltorganisation reichen in die 1960er-Jahre zurück. Sie intensivierten sich mit dem Aufbau der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Verpflichtung der EU-Staaten, ihr Handeln in internationalen Organisationen zu koordinieren (Art. 34 EUV). Der EU-Kommission fällt die Aufgabe zu, alle zweckdienlichen Beziehungen zu den Organen der UN zu unterhalten. Sie richtete zu diesem Zweck 1964 ein Informationsbüro in New York ein, das 1974, nachdem die UN der EG einen Beobachterstatus eingeräumt hatte, zu einer offiziellen Vertretung aufgewertet wurde. Darüber hinaus genießt die Kommission bei den meisten UN-Organen und Sonderorganisationen wie etwa der sog. »Peacebuilding Commission« einen Beobachterstatus und trägt mit z. T. erheblicher finanzieller Unterstützung zur Arbeit dieser Organe bei. Allein in New York und Genf finden jährlich über 1.000 EU-Koordinierungstreffen statt – oft erfolgreich. Die Präsidentschaften von UN und EU tragen pro Jahr ca. 200 gemeinsame Stellungnahmen vor, und die EU-Mitgliedstaaten stimmen i. d. R. mit der EU-Linie (Generalversammlung der UN über 90 %). Nur bei wenigen und sensitiven Themen wie dem der nuklearen Abrüstung liegen die Positionen der EU-Mitglieder deutlich auseinander. Neben dem Schutz der Umwelt und der Entwicklungspolitik bilden Krisenprävention und Friedenssicherung einen weiteren Schwerpunkt der Koordinierung zwischen EU und UN. Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den UN bei der Friedenssicherung geht auf ein Rahmenabkommen von 1999 zurück. Die gemeinsame Erklärung zur Kooperation beim Krisenmanagement vom September 2003 zielt darauf ab, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik stärker mit dem UN-Peacekeeping (friedenserhaltende Maßnahmen) zu verzahnen. Seit 2011 spricht der Präsident des Europäischen Rates im Namen der EU vor der UN-Generalversammlung; die EU ist als einzige nichtstaatliche Organisation an über 50 Übereinkommen der UN beteiligt. Welche Folgen der EU-Austritt Großbritanniens (»Brexit«), einem Ständigen Mitglied im UN-Sicherheitsrat, für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union haben wird, hängt u. a. von entsprechenden Regelungen ab, die die EU mit der brit. Regierung vereinbart.

Internet

Literatur

  • H. Dijkstra u. a.: The EU's partners in crisis respronse and peacebuilding: complementarities and synergies with the UN and OSCE, in: Global Affairs, H. 2-3/2018, S. 185-196.

  • K. V. Laatikainen: Multilateral Leadership at the UN after the Lisbon Treaty, in: European Foreign Affairs Review, H. 4/2010, S. 475-493.

  • G. Unser: Die Europäische Union und die Vereinten Nationen, in: W. Weidenfeld/W. Wessels (Hg.), Jahrbuch der Europäischen Union 2019, Baden-Baden 2019, S. 441-446.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Dembinski

Siehe auch:

Fussnoten

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