Die U. zielt auf die Ermittlung und Lösung von Umweltproblemen. Ende der 1960er-Jahre wuchs in der EG die Einsicht, gemeinsam gegen grenzüberschreitende Umweltprobleme vorgehen zu müssen. 1981 wurde in der EG-Kommission die Generaldirektion »Umwelt, Verbraucherschutz und nukleare Sicherheit« eingerichtet. Durch die Einheitliche Europäische Akte erhielt die U. eine ausdrückliche Grundlage im EG-Vertrag, und ihre Ziele, Prinzipien und Entscheidungsverfahren wurden festgelegt. Der Vertrag von Maastricht (1992) machte eine »nachhaltige Entwicklung« als Ziel verbindlich, und der Rat fasst die Mehrzahl seiner umweltpolitischen Beschlüsse seitdem mit qualifizierter Mehrheit. Die Europäische Umweltagentur mit Sitz in Kopenhagen sammelt seit 1994 relevante Informationen und stellt diese europ. Entscheidungsträgern wie auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Durch den Vertrag von Amsterdam (1997) wurde für umweltpolitische Entscheidungen das Mitentscheidungsverfahren eingeführt: Europäisches Parlament (EP) und Rat entscheiden in den meisten umweltpolitischen Fragen gleichberechtigt. Zur Verwirklichung ihrer Ziele formuliert die EU »Umweltaktionsprogramme«. Das 6. Programm (2002–12) nennt die Schwerpunkte Klimaschutz, Naturschutz und biologische Vielfalt, Umwelt- und Gesundheitsschutz, natürliche Ressourcen und Abfallwirtschaft. Das 7. Programm (2012–20) definierte neue verschiedene Ziele (u. a. Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU, Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaftsweise). Inzwischen gibt es keinen umweltpolitischen Bereich mehr, in dem die EU nicht aktiv wäre. Dabei setzt die U. auf die aktive Beteiligung von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden sowie die Information der Öffentlichkeit. Die U. in den Mitgliedstaaten wird bereits großenteils von der EU bestimmt. Der Vertrag von Lissabon (2009) ordnet die U. der EU und ihren Mitgliedstaaten als gemeinsame Aufgabe zu (Art. 191-193 AEUV). Das Ziel der nachhaltigen Entwicklung soll darüber hinaus auch in den Außenbeziehungen der EU zur Geltung bekommen. Maßnahmen zum Schutz des Klimas und die Frage, wie eine ökologische Modernisierung des Wirtschaftssystems möglich ist, sind weitere Ziele der U. Eine wichtige Aufgabe und Herausforderung war von Anfang an und bleibt bis heute die Überwachung der Einhaltung (engl.: »Compliance«) der Umweltschutzmaßnahmen auf nationaler Ebene. Die Ende 2019 von der EU-Kommission vorgestellten Pläne für einen »European Green Deal« bieten neue Möglichkeiten zur Stärkung der europ. Umwelt- und Klimapolitik.
Internet
Literatur
A. R. Zito u. a.: Is the trajectory of European Union environmental policy less certain?, in: Environmental Politics, H. 2/2019, S. 187-207.
C. Knill: Europäische Umweltpolitik. Steuerungsprobleme und Regulierungsmuster im Mehrebenensystem, Wiesbaden 2008.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Eppler
Siehe auch: