Die T. [russ., »Dreigespann«] repräsentiert die EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Laut Art. 18 des EU-Vertrags von Nizza (2000) besteht sie aus dem Außenminister des halbjährlich wechselnden Ratsvorsitzes, dem Hohen Vertreter der GASP, dem EU-Außenkommissar und ggf. dem nachfolgenden Ratsvorsitz. Die T. soll eine einheitliche Außendarstellung der EU fördern. Mit dem Vertrag von Lissabon (2009) wird die Außenvertretung der EU neu geregelt. Im Amt des »Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik« verschmelzen die bisherigen Ämter des Hohen Vertreters und des EU-Außenkommissars. Der aufgewertete »Hohe Vertreter« übt nun gleichzeitig das Amt eines Vizepräsidenten der EU-Kommission und das des Vorsitzenden des Rates »Auswärtigen Angelegenheiten« aus, in dem die Außenminister der EU-Staaten versammelt sind (sog. »Doppelhut«-Lösung, Art. 18 Abs. 2-4 EUV). Mit dem Vertrag von Lissabon wird außerdem das Amt eines Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen. Zwischen den weiterhin rotierenden Ratspräsidentschaften, dem Hohen Vertreter und dem Präsidenten des Europäischen Rates musste zunächst eine neue Form der Kooperation in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU gefunden werden. Im Zusammenhang mit der europ. Staatsschulden- und Finanzkrise (seit 2010) wird der Begriff T. noch in einer anderen Bedeutung verwendet: Er steht hier für die aus Vertretern der EU-Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zusammengesetzte Expertengruppe, die in den Eurokrisenstaaten (z. B. Griechenland) den dortigen Regierungen hilft bzw. sie dazu drängt, die als notwendig erachteten und tief greifenden Spar- und Reformmaßnahmen (sog. Austeritätspolitik) umzusetzen, um im Gegenzug Kredite und Unterstützung zu bekommen.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller