Im Rahmen der T.-Kooperation [frz.: Terrorisme, Radicalisme, Extrémisme, Violence Internationale; dt.: Terrorismus, Radikalismus, Extremismus und internationale Gewalt] arbeiteten die EG-Mitgliedstaaten ab 1975 bei der Terrorismusbekämpfung zusammen. In der Folge wurden auch weitere Formen grenzüberschreitender Kriminalität behandelt.
T. war eine rein zwischenstaatliche Kooperation. Erst mit dem Vertrag von Maastricht (1993) und der Errichtung einer gemeinsamen Innen- und Justizpolitik im Rahmen der EU änderte sich die rechtliche Qualität der Zusammenarbeit.
Literatur
E. Oberloskamp: Codename TREVI. Terrorismusbekämpfung und die Anfänge einer europäischen Innenpolitik in den 1970er Jahren, Berlin u. a. 2016.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Bauer