Die T. besteht aus je 3 EU-Mitgliedstaaten, die für die Dauer von 18 Monaten auf der Grundlage eines gemeinsamen Arbeitsprogramms nacheinander den Vorsitz im Rat der EU führen. Die Zusammensetzung der T. berücksichtigt die Vielfalt der Mitgliedstaaten. Die T. modifiziert seit dem 1.1.2007 das halbjährliche Rotationsverfahren, das bis dahin für den Vorsitz galt und welches das intergouvernementale Prinzip der geteilten Führung in der EU verkörpert. Ziel der T. ist es, die Prioritäten der einzelnen Vorsitze besser aufeinander abzustimmen, um die Kontinuität der Ratsarbeit zu verbessern. Die T. war erstmals im Verfassungsvertrag (VVE) vorgesehen, der gleichzeitig erstmals die Trennung der Vorsitze von Rat und Europäischem Rat (ER) und einen permanenten Präsidenten für letzteren vorsah. Aufgrund des Scheiterns des VVE setzte der Rat die T. ohne Vertragsreform um. Der Vertrag von Lissabon (2009) greift die Bestimmungen des VVE zur T. sowie zum dauerhaften Vorsitz des ER auf. Außer beim Rat »Auswärtige Angelegenheiten«, der auch einen dauerhaften Vorsitz erhält, wird der Ratsvorsitz weiterhin auf der Grundlage eines 18-Monateprogramms von je 3 Mitgliedstaaten nacheinander wahrgenommen. Die Mitglieder der T. können untereinander auch andere Regelungen beschließen.
Literatur
A. Batory/U. Puetter: Consistency and diversity? The EU’s rotating trio Council Presidency after the Lisbon Treaty, in: Journal of European Public Policy (JEPP), H. 1/2013, S. 95-112.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger