Die S. der EU sind Flagge, Hymne, Europatag, Euro und der Leitspruch »In Vielfalt geeint«. Die blaue Flagge mit den 12 goldenen Sternen, die Hymne »Ode an die Freude« aus Beethovens Neunter Symphonie und der Europatag am 9.5. wurden bereits 1985 als S. der EG beschlossen. Dies geschah auf Initiative des Adonnino-Berichts, der die Entwicklung eines »Europa der Bürger« zum Ziel hatte.
Sowohl Flagge als auch Hymne waren schon zuvor vom Europarat verwendet worden und verdeutlichen den europ. Gedanken der friedlichen Kooperation. Der Europatag erinnert an die Schuman-Erklärung von 1950, mit der der Grundstein für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl gelegt wurde. Der Euro als gemeinsame Währung gilt als S. der EU, auch wenn er nicht in allen Mitgliedstaaten verwendet wird. Der Leitspruch symbolisiert das besondere Wesen der Union. Die S. sollen die Identifikation der Bürger mit der EU stärken.
Mit dem Verfassungsvertrag sollten die S. erstmals in einem Vertragswerk der EU genannt werden und damit den staatsähnlichen Charakter der Union verdeutlichen. Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags wurde das Verfassungskonzept jedoch aufgegeben. Der Vertrag von Lissabon (2009) verzichtet auf die Nennung der S. Sowohl das Europäische Parlament (EP) als auch einige Mitgliedstaaten erklärten daraufhin, dass sie den S. als selbstverständlichen Bestandteilen des europ. Alltags auch künftig Ausdruck verleihen möchten.
Internet
Literatur
M. Göldner: Politische Symbole der Europäischen Union, Frankfurt a. M. 1988 u. a.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger