S. war als entwicklungspolitisches Instrument Teil der Lomé-Abkommen zwischen der EU und den AKP-Staaten (afrik, karib., pazif.) und diente dem Ausgleich von Unregelmäßigkeiten in den Exporteinkünften der AKP-Staaten. So ersetzte die EU dann, wenn die Einnahmen der AKP-Staaten aus ihren hauptsächlichen landwirtschaftlichen Exportprodukten einen bestimmten Wert unterschritten, den finanziellen Verlust. Das somit garantierte Mindesteinkommen aus Exporteinnahmen sollte die AKP-Staaten zu langfristigen Planungen befähigen. Durch das sog. Cotonou-Abkommen wurde S. abgeschafft und durch flexiblere Stabilisierungshilfen ersetzt, die die gegenwärtigen Regelungen der Welthandelsorganisation WTO achten.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas
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