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Sozialer Dialog | bpb.de

Sozialer Dialog

C. Roth

Der Begriff S. steht in der EU zum einen für den bilateralen Dialog zwischen den europ. Arbeitgeber- und Gewerkschaftsorganisationen und zum anderen für den dreiseitigen Dialog zwischen diesen Sozialpartnern und den EU-Organen (Art. 152 AEUV). Die Beratungen sind insbesondere über den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Europäischen Sozialgipfel institutionalisiert. Hauptakteure auf Arbeitgeberseite sind die Verbände UNICE, UEAPME (Handwerk, Handel, KMU) und CEEP (öffentlicher Dienst). Die Interessen der Arbeitnehmer vertreten ETUC (Europäischer Gewerkschaftsbund), Eurocadres (leitende Angestellte) und FERPA (Rentner). Der sektorübergreifende Dialog zwischen den Soziapartnern auf Gemeinschaftsebene hat eine ständig wachsende Bedeutung erlangt. Bisher wurden in diesem Rahmen insgesamt 36 gemeinsame Stellungnahmen zu branchenübergreifenden Themen wie Wirtschaftswachstum, Einführung neuer Technologien, allgemeine und berufliche Bildung usw. abgegeben (Stand 2019). Die Sozialpartner können auch Rahmenabkommen schließen. Die Umsetzung der Rahmenabkommen als Rechtsakte wird vom Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission beschlossen. Bisher wurden zwischen den Sozialpartnern 4 solche Abkommen zu Elternzeit, Teilzeitarbeit, befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitszeit von Seeleuten geschlossen.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: C. Roth

Fussnoten

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