Die EU verfügt im Rahmen ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) über 8 S. (Stand: Nov. 2019). Diese unterstützen die Arbeit des Hohen Vertreters für die GASP, indem sie die Interessen der EU in verschiedenen Ländern und Regionen, die für die GASP von hervorgehobener Bedeutung sind, vertreten. So existiert je ein S. für Bosnien-Herzegowina, Zentralasien, Horn von Afrika, Südkaukasus, Georgien, die Sahelzone, den Kosovo und Menschenrechte. Hauptaufgabe der S. ist es, das EU-Engagement für Frieden, Stabilität und Rechtstaatlichkeit in den jeweiligen Ländern und Regionen aktiv zu unterstützen. Dabei haben sich die vom Rat ernannten S. durch ihren Beitrag zu einer kohärenteren, wirksameren und sichtbareren EU-Außenpolitik bewährt. Als besonders effektiv erwiesen sich v. a. die S., die eine Doppelfunktion einnehmen, wie z. B. der damalige S. in Mazedonien, der gleichzeitig das Amt des Leiters der Kommissionsdelegation bekleidet. Letztendlich hängt der Einfluss eines S. jedoch maßgeblich von dessen Persönlichkeit und politischem Geschick ab.
Internet
Literatur
C. Adebahr: Reform durch Lernen? Die Rolle der Sonderbeauftragten in der Europäischen Außenpolitik, in: K. D. Wolf (Hg.), Staat und Gesellschaft – fähig zur Reform?, Baden-Baden 2007, S. 263-279.
G. Grevi: Pioneering foreign policy: the EU Special Representatives, Chaillot Paper Nr. 106, EU Institute for Security Studies, Paris 2008 (Download über: www.iss-eu.org).
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas
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