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Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Europäischer Rat) | bpb.de

Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Europäischer Rat)

S. Seeger

Die S. fassen seit 1975 die Ergebnisse der Treffen des Europäischen Rates (ER) zusammen. Sie haben keinen Gesetzescharakter. Da der ER jedoch gemäß den Bestimmungen der EU-Verträge oberster Leitliniengeber der europ. Politik ist, sind die S. zentraler Wegweiser für die Entwicklung der EU. Die S. befassen sich mit ganz unterschiedlichen Themen:

• Beschlüsse zu einzelnen Sachfragen;

• Bestandsaufnahmen laufender Aktivitäten;

• Bewertungen der politischen Lage in Drittstaaten sowie

• Aufforderungen zur Durchführung von Maßnahmen an Rat, Europäisches Parlament oder EU-Kommission.

Zudem enthalten sie grundsätzliche Richtungsentscheidungen zu Vertragsrevisionen oder zur Erweiterung der EU. Wichtige Beschlüsse waren z. B. im März 2000 die Umsetzung der sog. Lissabon-Strategie (Instrument zur Stärkung der europ. Wettbewerbsfähigkeit) oder im Dezember 2001 die Einberufung des Verfassungskonvents. Die S. werden bereits im Vorfeld der Treffen des ER von der jeweiligen Ratspräsidentschaft entworfen und mit dem Rat Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen und dem Ausschuss der Ständigen Vertreter diskutiert. Die Annahme erfolgt während der Treffen des ER durch Konsens, d. h., es muss unter Umständen so lange verhandelt werden, bis eine Einigung auf einen für alle Mitgliedstaaten akzeptablen Text zustande kommt. Kritiker bemängeln die Geheimhaltung der Verhandlungen über die S. sowie die fehlenden parlamentarischen und richterlichen Kontrollmöglichkeiten.

Internet

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: S. Seeger

Fussnoten

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