Das S. ist ein elektronisches Fahndungssystem zur Suche nach einzelnen Personen und Sachgegenständen in Europa; beteiligt daran sind die sog. »Schengen-Staaten«. Das S. ist ein wesentlicher Bestandteil des Schengener Durchführungsübereinkommens von 1990 und wurde mit dessen Inkrafttreten am 26.3.1995 in Betrieb genommen. Im Mittelpunkt des S. stehen nationale Datenbestände, die Informationen zu gesuchten oder vermissten Personen sowie Sachgegenständen (z. B. gestohlene Fahrzeuge) enthalten und die zu einem Fahndungsverbund zusammengeführt werden. Dies erfolgt über nationale Zentralstellen in den Schengen-Staaten und eine gemeinsame Zentralstelle in Straßburg. Die nationale Zentralstelle in Deutschland ist das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Das S., aus dem die Sicherheitsbehörden der Schengen-Staaten online Informationen abrufen können, hat sich zu einem effektiven polizeilichen Fahndungsinstrument entwickelt.
Literatur
Ch. Krane: Schengener Informationssystem, in: H.-J. Lange (Hg.), Wörterbuch zur Inneren Sicherheit, Wiesbaden 2006, S. 277-280.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Siegl