Die Organisation der EU wird häufig als Tempelkonstruktion beschrieben, die auf 3 Säulen beruht, die durch den Vertrag von Maastricht (1992) eingeführt wurden. Die erste Säule beinhaltet die Europäischen Gemeinschaften – Europäische Gemeinschaft (EG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG, Euratom); die zweite umfasst die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP); die dritte schließlich basiert auf der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Die Gemeinschaften der ersten Säule sind supranational organisiert und Träger eigener Rechte und Pflichten im Verhältnis zu ihren Mitgliedern sowie gegenüber Drittstaaten. Durch die der EG übertragenen Hoheitsrechte üben sie selbstständig Kompetenzen gegenüber den Mitgliedstaaten und einzelnen Bürgern aus. Demgegenüber dominiert in den beiden anderen Säulen die Zusammenarbeit zwischen nationalen Regierungen, die insbesondere in der zweiten Säule keine unmittelbare Rechtswirksamkeit entfaltet. Der Vertrag von Lissabon (2009) hebt die komplizierte Säulenstruktur auf und schafft eine klarere Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten.
Literatur
M. Herdegen: Europarecht, München 2019.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Höreth
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