S. [engl.: Special accession programme for agriculture and rural development] war ein Instrument der EU zur Heranführung von Staaten im Beitrittsprozess. Es wurde im Jahre 2000 vor dem Hintergrund der Osterweiterung und nach Maßgabe der Agenda 2000 aufgelegt. S. richtete sich auf den Bereich Landwirtschaft und auf die Entwicklung des ländlichen Raumes. Das Programm wurde in die gemeinsame Agrarpolitik eingebettet. Förderfähig waren unter anderem Projekte zur Investition in landwirtschaftliche Betriebe, zur Qualitätsverbesserung von Lebensmitteln, zum Wassermanagement, zur Berufsbildung oder zur Sanierung von Ortskernen. Ziel des Programms war, die Beitrittskandidaten auf die Nutzung des Europäischen Garantie- und Ausrichtungsfonds für die Landwirtschaft vorzubereiten, der ihnen als EU-Mitglied zur Verfügung stehen würde. Ab dem Jahre 2007 wurde S. durch das sog. »Instrument zur Heranführungshilfe« ersetzt. Bei den Einzelprojekten galt das Prinzip der Komplementarität, d. h., die Antragsteller mussten i. d. R. zusätzlich zu den EU-Geldern eigene Mittel bereitstellen, um ein Projekt bewilligt zu bekommen. Überwachung und Management des Programms wurden von der EU-Kommission vorgenommen, zuständig war die Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Das S.-Budget betrug jährlich rund 600 Mio. €.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Dieringer
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