R. sind ein Instrument des Europäischen Parlaments (EP), um zu einem ihm wichtig erscheinenden Thema Stellung zu beziehen. R. werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen. Dabei nutzt das EP R. besonders oft, um die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) mitzugestalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass dem EP im intergouvernementalen Politikbereich der GASP kein Mitentscheidungsrecht zukommt. Es hat lediglich das Recht, vom Ratsvorsitz zu den wichtigsten Aspekten und grundlegenden Weichenstellungen angehört zu werden, vom Ratsvorsitz und der Kommission turnusmäßig über die Entwicklungen der GASP informiert zu werden sowie Anfragen und Empfehlungen an den Rat zu richten. Durch die regelmäßige Annahme von R. gelingt es dem EP darüber hinaus, öffentlichkeitswirksam zu einer bestimmten Frage Stellung zu beziehen. So hat das EP in der Vergangenheit u. a. R. zu internationalen Krisen oder Menschenrechtsverletzungen angenommen und es oftmals geschafft, neue Themen auf die Tagesordnung der EU zu setzen und eine gemeinsame Position vorzuformen. R. ermöglichen es dem EP somit, auch solche Politikbereiche mitzugestalten, in denen es nur begrenzte direkte Mitwirkungsrechte besitzt.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Jonas