R. [engl.: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction for Chemicals] ist eine Verordnung der Europäischen Kommission zur Registrierung, Einschätzung und Zulassung von Chemikalien (in Kraft seit 1.6.2007). Unterschiedliche Regelungen der EU-Mitgliedstaaten werden zu Standards vereinheitlicht. Dies soll den Gesundheitsschutz, Umweltschutz und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Industrien verbessern. Die Risikobewertung und -begrenzung ist Aufgabe der Industrie. Chemikalien müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registriert werden. Beim Handel mit Drittstaaten sind EU-Unternehmen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Mit R. soll ein Datenpool geschaffen, das Wissen über Eigenschaften von Chemikalien und ihre Risiken verbessert und überflüssige Tests verhindert werden. Unternehmen müssen ihr Wissen in diesem Bereich mit anderen teilen. Besonders gefährliche Stoffe unterliegen einer Autorisierungspflicht. Bereits auf dem Markt befindliche Chemikalien sind innerhalb von 11 Jahren auf ihre Gefährlichkeit zu untersuchen, da vor 1981 die Marktzulassung ohne entsprechende Tests möglich war und bestehende Informationen zweifelhaft sind. R. ist in allen EU-Staaten gültig. Die Einhaltung wird von den zuständigen nationalen Behörden überprüft, in Deutschland ist dies die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Backhaus