Die Q. (lat.: »Untersuchungbeamte«) sind Mitglieder des Präsidiums des Europäischen Parlaments (EP), die mit Verwaltungs- und Finanzaufgaben betraut sind. Sie fungieren als Bindeglied zwischen der Parlamentsverwaltung und den Abgeordneten. Dabei achten die Q. darauf, dass die Abgeordneten über die erforderliche Infrastruktur zur Wahrnehmung ihres Mandats verfügen. Das EP wählt aus den eigenen Reihen zu Beginn und zur Halbzeit einer Legislaturperiode 5 Q. (Stand 2019). Diese haben eine Amtszeit von 2½ Jahren und verfügen über eine beratende Stimme im Präsidium. Im antiken Rom waren Q. zunächst die Untersuchungsrichter und später die für Finanzfragen zuständigen Beamten.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. Õispuu