Die Q. ist ein Mechanismus, der bei Abstimmungen im Rat der EU (auch Ministerrat genannt), dem Entscheidungsorgan der Mitgliedstaaten, standardmäßig zum Einsatz kommt; er beruht auf dem Grundsatz der »doppelten Mehrheit« (Mehrheit der Staaten und Bevölkerungsmehrheit). Diese Regelung gilt seit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft getreten ist (Art. 16 Abs. 4 EUV und Art. 238 Abs. 2 AEUV). Sofern eine Abstimmung nicht einstimmig oder mit einfacher Mehrheit erfolgt, bekommt im Rat eine von der EU-Kommission vorgelegte Richtlinie (»EU-Gesetz«) dann eine Q., wenn sie eine »doppelte Mehrheit« erreicht:
mind. 55 % der Mitgliedstaaten im Rat (bei 28 Mitgliedstaaten sind dies mind. 16 Länder; bei 27 Staaten entsprechend 15) und
mind. 65 % der EU-Bevölkerung.
Das Prinzip der Q. ist ein Kompromiss zwischen dem völkerrechtlichen Prinzip der Gleichheit der Staaten (unabhängig von ihrer Bevölkerungsgröße und Wirtschafts- oder Militärmacht) und der in klassischen Föderalstaaten üblichen Differenzierung des Stimmengewichts nach der Bevölkerungsgröße (z. B. Schweiz mit ihrem Modell des »Stände-« und »Volksmehrs« oder unterschiedliche Stimmenzahl im deutschen Bundesrat). In der EU gibt es sehr große Unterschiede in der Bevölkerungszahl, Deutschland hat ca. 83 Mio. Einwohner und Malta, der kleinste EU-Staat nur ca. 465.000. Der Vertrag von Lissabon hat das System der Beschlussfassung im Rat reformiert: Die früher übliche Abstufung der Stimmanteile im Rat wurde durch das neue System, in dem jedes Land nur noch eine Stimme besitzt, ersetzt (im alten Modell besaß Deutschland 29 Stimmen im Rat und Malta 3). Die Neuregelung wurde aber nicht sofort mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.2009 wirksam, sondern erst nach einer Übergangsfrist bis zum 1.11.2014; bis zum 31.3.2017 konnte ein Mitgliedstaat beantragen, dass noch nach den alten Regeln abgestimmt wird. Nach Angaben der EU werden ca. 80 % der Legislativentscheidungen nach dem Prinzip der Q. getroffen; der Rat kann – abhängig vom Thema, über das er entscheidet – auch mit einfacher Mehrheit oder einstimmig beschließen. In der Vergangenheit führte die Regelung der Abstimmungsregeln im Rat immer wieder zu Konflikten zwischen großen und kleineren EU-Staaten. Das neue Modell versucht diesen Streit dauerhaft zu entschärfen und hat die Ungerechtigkeiten und in Teilen willkürlichen Lösungen revidiert. Eine Sperrminorität im Rat ist dann erreicht, wenn sich mindestens 4 Staaten, die zusammen mehr als 35 % der Bevölkerung in der EU repräsentieren, gegen einen Beschluss stellen (diese Regelung wurde eingeführt, um den 3 großen Staaten wie Deutschland, Frankreich und Großbritannien nicht zu viel Vetomacht zu geben). Wenn der Rat Beschlüsse trifft, die nicht von der Kommission oder dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik eingebracht werden, gilt eine »verstärkte qualifizierte Mehrheit«, wonach mindestens 72 % der Mitglieder im Rat, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, einen Beschluss unterstützen müssen. Eine Enthaltung im Rat zählt als Gegenstimme.
Ein Beispiel veranschaulicht die Folgen der Q. in der Praxis: Am 25.11.2019 hat der Rat (Wirtschaft und Finanzen/Haushalt) bei seiner Sitzung in Brüssel einen Beschluss nach der Regel der q. über die »Gemeinsamen Entwurf des Gesamthaushaltsplanes der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020« gefasst; obwohl 6 Staaten gegen diesen Beschluss gestimmt haben und ein Staat sich enthalten hat, ist er zustande gekommen, weil mit Ausnahme von Großbritannien nur kleinere EU-Staaten wie Bulgarien, Dänemark, die Niederlande, Österreich und Schweden, die zusammen nur 22,47 % der EU-Bevölkerung repräsentieren und damit die nötige Sperrminorität von 35 % nicht erreicht haben (Quelle: Generalsekretariat des Rates). Bei Einstimmigkeit wäre also kein Beschluss möglich gewesen; dies macht die Entscheidungsfindung in der EU effizienter, führt aber manchmal zu Frust bei den Staaten, die überstimmt wurden. Die EU-Staaten nehmen dies jedoch in Kauf, weil sie manchmal auf der Seite der Verlierer und oftmals auf der der Gewinner stehen.
Internet
Literatur
D. Dittert: Europarecht, München 2017.
A. Thiele: Europarecht, Altenberge 2019.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Große Hüttmann