Der P. wurde am Ende der Beratungen über den Vertrag von Nizza (Dezember 2000) durch eine »Erklärung zur Zukunft der Union« eingeleitet. Der P. sollte auf einer breit angelegten Diskussion über die Zukunft der EU beruhen, bei der v. a. folgende 4 Themen zu behandeln sind:
1. die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten,
2. der rechtliche Status der Charta der Grundrechte,
3. die Vereinfachung der europ. Verträge und
4. die Rolle der nationalen Parlamente in der institutionellen Architektur Europas.
Aus dem P. ging schließlich die Erklärung von Laeken (Dezember 2001) sowie die Einsetzung des Europäischen Verfassungskonvents hervor, dessen Ergebnisse letztlich zum Verfassungsvertrag bzw. zum Vertrag von Lissabon geführt haben.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: J. A. Emmanouilidis