Vor dem Hintergrund der veränderten sicherheitspolitischen Konstellationen in Europa nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation und angesichts des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) verabschiedete der Ministerrat der WEU am 19.6.1992 bei seinem Treffen auf dem Petersberg bei Bonn die P. In ihr werden die operative Rolle der WEU als Verteidigungskomponente der EU beschrieben und die Petersberg-Aufgaben festgelegt. Des Weiteren wird in der P. das Verhältnis der WEU zu den Mitgliedstaaten der EU, die nicht der WEU angehören, sowie zur NATO geklärt. In der P. erklären die WEU-Mitgliedstaaten ihre Bereitschaft, konventionelle Einheiten für militärische Aufgaben unter der Führung der WEU bereitzustellen.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: F. Algieri
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