Der Ministerrat der Westeuropäischen Union (WEU) hatte bei seinem Treffen auf dem Petersberg bei Bonn 1992 eine Reihe konkreter Aufgaben zur Konfliktbewältigung vereinbart. Diese Petersberg-Aufgaben wurden von der EU übernommen und fanden Eingang in den Vertrag von Amsterdam (1997, Titel V). Die P. umfassten zunächst humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen. Im gescheiterten Verfassungsvertrag wie auch im Vertrag von Lissabon (2009) wurde dieses Aufgabenspektrum erweitert und präzisiert (»Petersberg-Plus-Aufgaben«). So zählen zu den P. heute:
• gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen;
• humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze;
• Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung;
• Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie
• Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedenschaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten.
Zur Durchführung dieser Aufgaben kann die EU auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen. Mit all diesen Missionen will die EU insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen. Hierbei können auch Drittländer in ihrem Hoheitsgebiet unterstützt werden. Der Rat hatte 2003 festgestellt, dass die EU zwar im gesamten Spektrum der P. über entsprechende Fähigkeiten verfüge, doch weiterhin Schwächen aufweise, insbesondere bei Konflikten von hoher Intensität.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: F. Algieri
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