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Passerelle-Klausel | bpb.de

Passerelle-Klausel

A. Möller

Unter P. [frz.: »Brückenklausel«] versteht man ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung der europ. Verträge. Um Entscheidungen, die laut Vertrag von Nizza (2000) mit Einstimmigkeit getroffen werden, in die Mehrheitsentscheidung zu überführen, musste bisher eine Regierungskonferenz einberufen werden. Dies ist sehr aufwendig. Mit der P. im Vertrag von Lissabon (2009) kann der Europäische Rat (die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten) künftig einstimmig entscheiden, in einem bestimmten Bereich zur qualifizierten Mehrheit überzugehen, etwa beim Beschluss zum mehrjährigen Finanzrahmen.

aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller

Fussnoten

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