Das P. vom 4.11.2003 legt »die Regelungen für die Parteien auf europ. Ebene und ihre Finanzierung« fest. Die im Vorfeld der ersten europ. Direktwahlen geschaffenen transnationalen Parteiorganisationen, mit den nationalen Parteien der jeweiligen Parteifamilien als Mitgliedern, waren für ihre Aktivitäten finanziell auf Mitgliedsbeiträge und v. a. auf die Unterstützung durch die jeweiligen Fraktionen des Europäischen Parlaments angewiesen. Art. 138 a EG-Vertrag (in der Fassung von Maastricht) erwähnte erstmals Parteien auf europ. Ebene und wies ihnen eine wichtige Rolle im Integrationsprozess zu. Gestützt auf diesen Parteienartikel (jetzt Art. 224 AEUV) bemühten sich die Parteiorganisationen um ein spezielles P., das v. a. die rechtliche Basis für ihre Finanzierung aus dem EU-Haushalt schaffen sollte. Das P. bestimmt die Voraussetzungen für die Anerkennung als Partei auf europ. Ebene und damit für die Antragstellung um eine Finanzierung aus dem EU-Haushalt; es nennt die Pflichten, die eine Partei für ihr Finanzgebaren (öffentliche Rechenschaftslegung, Angabe von Spendern, zulässige Höhe von Spenden, Verbot bestimmter Spenden) erfüllen muss und es regelt die Aufteilung der Haushaltsmittel auf die Parteien. Das P. hat die Gründung neuer Parteien auf europ. Ebene gefördert; bereits 2004 waren es 10. In einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23.3.2006 über die Erfahrungen mit dem P. werden Reformen (u. a. der Modalitäten der Mittelverwendung sowie die Förderung politischer Stiftungen auf europ. Ebene) und die Aufstockung der Mittel gefordert. Die daraufhin beschlossene Verordnung zur Änderung des P. vom 18.12.2007 sieht die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung von Stiftungen auf EU-Ebene, die den Parteien auf europ. Ebene angeschlossen sind, vor. 2014 und 2018 erfolgten nochmalige Änderungen der Verordnung über Statut und Finanzierung europ. politischer Parteien und Stiftungen. Die Neuerungen beziehen sich auf die Verschärfung der Voraussetzungen für die Anerkennung als europ. Partei sowie auf Finanzfragen (neuer Verteilungsschlüssel). Ziel ist, Missbrauch und damit ein weiteres Anwachsen der Zahl anerkannter europ. Parteien zu verhindern.
Literatur
Verordnung (EU, EURATOM) Nr. 1141/2014 vom 22.10.2014 (ABl. L 317 v. 4.11.2014); Verordnung (EU, EURARTOM) Nr. 2018/673 v. 3.5.2018 (ABl. L 114/1).
R. Hrbek: Parteien auf europäischer Ebene, in: P. Becker/B. Lippert (Hg.), Handbuch Europäische Union, Wiesbaden 2020.
J. Leinen/F. Pescher: Von Parteienbündnissen zu »echten Parteien« auf europäischer Ebene? Hintergrund, Gegenstand und Folgen der neuen Regeln für Europäische Parteien, in: integration H. 3/2014, S. 228-246.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: R. Hrbek
Siehe auch: