Die am 23.10.1954 unterzeichneten P. regelten das Verhältnis zwischen den 3 Westmächten USA, Frankreich und Großbritannien sowie Deutschland neu und schufen so die Grundlagen für die westeurop. Nachkriegsordnung. Die P. beendeten das Besatzungsregime in Westdeutschland, bereiteten den Beitritt der Bundesrepublik (und Italiens) zum umgestalteten Brüssler Vertrag vor (Westeuropäische Union), regelten die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die NATO und berücksichtigten das Saar-Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich. Der Weg zu dieser Lösung der dt. Frage war frei geworden, nachdem die Europäische Verteidigungsgemeinschaft im August 1954 am Gegensatz zwischen den Forderungen Frankreichs (Kontrolle dt. Macht) und Deutschlands (Gleichberechtigung) gescheitert war. Daraufhin regte Großbritannien an, Deutschland in die NATO aufzunehmen und seine Macht mithilfe der Allianz zu kontrollieren. Durch die P. erlangte Deutschland seine Souveränität zurück, diese blieb jedoch eingeschränkt. Die Westmächte behielten ihre Rechte zur Stationierung von Truppen in Berlin sowie Deutschland als Ganzem, auch in einem wiedervereinten Deutschland. Die BRD akzeptierte Rüstungsbeschränkungen, verzichtete auf die Produktion von Atomwaffen und – durch ihre Mitgliedschaft in der NATO – de facto auf die nationale Einsatzfähigkeit seiner Streitkräfte.
Literatur
M. Trachtenberg: A Constructed Peace. The Making of the European Settlement 1945– 1963, Princeton 1999.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Dembinski