N. [frz.: Nomenclature Commune des Unités Territoriales Statistiques] bezeichnet die Systematik der Einteilung der EU in Gebietseinheiten, um regionale Statistiken erstellen zu können. Schon früher angewandt, wurde sie 2003 durch eine Verordnung institutionalisiert. Ziel ist die Erhebung regionaler statistischer Daten, unabhängig von veränderten Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedstaaten. Die Einteilung erfolgt anhand bestimmter Kriterien, z. B. Einwohnerzahl und geografische Gegebenheiten. Die Untergliederung ist hierarchisch. Jeder Mitgliedstaat ist in Regionen der N.-Ebenen 1, 2 und 3 untergliedert. In Deutschland entspricht die N.-Ebene 1 ca. einem Bundesland, die N-Ebene 2 in etwa einem Regierungsbezirk und die N.-Ebene 3 ungefähr einem Landkreis. Änderungen können alle 3 Jahre vorgenommen werden. Die N.-2016-Klassifikation ist seit 1.1.2018 gültig.
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aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon