Die Eingruppierung der EU-Mitgliedstaaten in N. ergibt sich aus der rechnerischen Differenz zwischen den Finanzmitteln, die ein Mitgliedstaat zur Finanzierung der EU-Ausgaben an den EU-Haushalt abführt, und dem Betrag, den der Mitgliedstaat in Form von Rückflüssen aus dem EU-Haushalt zurückerhält. Der sich daraus ergebende Saldo von Einzahlungen und Rückflüssen wird als Nettosaldo bezeichnet. Er liefert stets den Hintergrund für die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen. Allerdings gibt es für die Berechnung des Nettosaldos keine allgemeingültige Berechnungsmethode. Zu den größten Nettozahlern sind seit einigen Jahren stets die Niederlande, Deutschland und Schweden zu zählen; die größten Nettoempfänger sind Polen und Spanien.
Literatur
P. Becker: Das Finanz- und Haushaltssystem der Europäischen Union. Grundlagen und Reformen aus deutscher Perspektive, Wiesbaden 2014.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: P. Becker