N. umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und der biologischen Vielfalt (Biodiversität). N. ist eine Untergruppe der Umweltpolitik. Es gibt Überschneidungen mit verschiedenen Untergruppen der Umweltpolitik und anderen Politikfeldern. N. war ein Schwerpunkt des 6. Umweltaktionsprogramms der EU und wird durch das finanzielle Förderprogramm im Umweltbereich »LIFE« besonders unterstützt.
Die EU ergreift eine Vielzahl von Maßnahmen zum N., die etwa die Wälder, die Meeresumwelt, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen oder genetisch veränderte Organismen betreffen. Der wichtigste Baustein des N. der EU ist ein ausgedehntes Netz von ökologischen Schutzgebieten (»Natura 2000«), das durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie errichtet wird und zum Ziel hat, seltene Tier- und Pflanzenarten zu schützen und ihre Lebensräume europaweit zu vernetzen. Eine weitere wichtige Maßnahme ist der Aktionsplan zu Erhaltung der biologischen Vielfalt (2006–10), der bestimmte Ziele festsetzt (z. B. biologische Vielfalt in der EU und weltweit, Klimawandel und Auswirkungen auf den N.). Auf den N. wirken sich auch verfahrensbezogene Richtlinien aus sowie solche, die mehrere Umweltmedien (wie Wasser, Luft, Boden etc.) betreffen. Dazu gehören die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und die Richtlinie zur Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme. Die EU tritt im N. auch international in Erscheinung, etwa beim Übereinkommen zum Schutz der Alpen (»Alpenkonvention«), das als Unterpunkt den N. beinhaltet.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Eppler
Siehe auch: