Der frz. Staatspräsident Nicolas Sarkozy schlug vor, durch eine M. [offiziell: »Barcelona-Prozess: Union für das Mittelmeer«] die Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern des südlichen Mittelmeerraums zu stärken. Eine entsprechende Vereinbarung kam auf dem EU-Gipfel im Juli 2008 zustande, obwohl die M. im Vorfeld kontrovers diskutiert wurde. Die M. umfasst (nach dem Austritt Großbritanniens) die 27 EU-Staaten, die Europäische Kommission sowie Albanien, Algerien, Ägypten, Bosnien-Herzegowina, Israel, Jordanien, Kroatien, den Libanon, Libyen, Mauretanien, Marokko, Monaco, Montenegro, die palästinensische Autonomiebehörde, Syrien, Tunesien und die Türkei. Die Arabische Liga bekommt einen Beobachterstatus. Der M. stehen jeweils ein EU-Mitglied und ein Partnerland vor. Die Staats- und Regierungschefs der Teilnehmerländer treffen sich alle 2 Jahre, die Außenminister jährlich. Sie werden von einem Sekretariat und einem ständigen Ausschuss administrativ unterstützt. Geplant sind Projekte in den Bereichen Säuberung des Mittelmeers, Verkehrsnetze zu Land und zu Wasser, Umweltschutz und regenerative Energien, Bildung, Forschung und Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Literatur
T. Demmelhuber/A. Marchetti: Die Union für das Mittelmeer: Ambitionen und Realität – eine ernüchternde Zwischenbilanz der französisch-ägyptischen Präsidentschaft, in: integration, H. 2/2011, S. 132-147.
A. Möller: Die Entstehungsgeschichte und Strukturen der Mittelmeerunion, in: O. Leiße (Hg.): Die Europäische Union nach dem Vertrag von Lissabon, Wiesbaden 2010, S. 371-381.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller
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