Der MFR ist der mittelfristige Finanzrahmen der EU mit einer derzeit 7-jährigen Laufzeit. In ihm wird die maximale Gesamtsumme der für die 7 Jahre zur Verfügung stehenden Finanzmittel festgelegt. Zugleich werden im MFR das maximale Haushaltsvolumen der EU-Jahresbudgets sowie die Obergrenzen der einzelnen Ausgabenrubriken und somit die Struktur und die Gewichtung der EU-Ausgaben festgelegt. Die im Vertrag von Lissabon (2009) festgeschriebenen Jahreshaushalte müssen sich an den Vorgaben der F. orientieren. Der MFR war eine Antwort der EU auf die Haushaltskrisen der 1970er- und 1980er-Jahre, als mehrmals kein Jahreshaushalt verabschiedet werden konnte und es regelmäßig zu Konflikten zwischen Europäischem Parlament und Rat kam. Bislang wurden 5 MFR ausgehandelt – 1988 das sog. Delors-IPaket für den Zeitraum 1988–92; 1992 das Delors-II-Paket für 1993–99, 1999 die sog. Agenda 2000 für 2000–06 und schließlich 2006 die Agenda 2007 für die Jahre 2007–13 und der derzeit noch laufende MFR für die Jahre 2014–20. Die Verhandlungen über den 6. MFR 2020–27 mit einem Volumen von rd. 1,2 Billionen € werden im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Der MFR ist erstmals mit dem Vertrag von Lissabon in das europ. Vertragsrecht aufgenommen. Nach Art. 312 AEUV wird der MFR in einer besonderen Verordnung verabschiedet, über die der Rat einstimmig und das Europäische Parlament mit absoluter Mehrheit entscheidet.
Internet
Literatur
P. Becker: Das Finanz- und Haushaltssystem der Europäischen Union. Grundlagen und Reformen aus deutscher Perspektive, Wiesbaden 2014.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: P. Becker
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