Das M. vom 12.10.1993 gehört zu den wichtigsten Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Anlass war eine Verfassungsbeschwerde. Die Beschwerdeführer sahen sich durch den Vertrag von Maastricht in ihren demokratischen Grundrechten verletzt. Zwar wurde die Klage als unbegründet abgewiesen, doch die ausführliche Urteilsbegründung wurde äußerst kontrovers aufgenommen. Der Vertrag, so das Gericht, sei ein »Staatenverbund zur Verwirklichung einer immer engeren Union der – staatlich organisierten – Völker Europas« und kein sich »auf ein europäisches Staatsvolk« stützender Staat. Die Aufgaben und Befugnisse der EU seien dadurch ausreichend klar definiert. Weitere Aufgaben und Befugnisse der EU müssen vertraglich fixiert und von den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden. Auch die weitere Mitgliedschaft Deutschlands sei an die Voraussetzung gebunden, »dass eine vom Volk ausgehende Legitimation und Einflussnahme auch innerhalb eines Staatenverbundes gesichert ist.« Mit dem klaren Hinweis auf die einzelnen Mitgliedstaaten als Legitimationsquelle europ. Politik werden der Integration Europas künftig deutliche Grenzen gesetzt. Demokratie, so das Gericht, könne nur im Rahmen des Nationalstaats voll zur Geltung kommen, weil nur bei einem Staatsvolk »bestimmte vorrechtliche Voraussetzungen« verwirklicht seien – etwa eine relative geistige, soziale und politische Homogenität –, derer die Demokratie bedarf, will sie »nicht lediglich ein formales Zurechnungssubjekt« sein. Das hier zum Ausdruck kommende Integrations- und Demokratieverständnis wurde national und international stark kritisiert, zumal das BVerfG zusätzlich klarstellte, dass es sich zukünftig vorbehalten wolle, mögliche Grundrechtsverletzungen durch die europ. Gesetzgebung sowie Verstöße gegen das sog. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung zu prüfen.
Literatur
I. Winkelmann (Hg.): Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 1993. Dokumentation des Verfahrens mit Einführung, Berlin 1994.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Höreth