Unter L. [dt.: Überbleibsel] versteht man Reformvorhaben zur Änderung der EU-Verträge, die im Rahmen einer Regierungskonferenz nicht abschließend geklärt werden können und deshalb auf eine spätere Reformrunde vertagt werden. Geprägt wurde der Begriff in der Vertragsreform von Amsterdam (1997).
Literatur
C. Giering: Die institutionellen Reformen von Nizza. Anforderungen, Ergebnisse, Konsequenzen, in: W. Weidenfeld (Hg.), Nizza in der Analyse, Gütersloh 2001, S. 51-144.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: A. Möller
Siehe auch: