Der L. unterstützt seit 1956 den Bundesrat bei der Wahrnehmung seiner Rechte in der EU. Es handelt sich bei ihm um eine kooperative Einrichtung der Länder. Seine Hauptaufgabe ist die Unterrichtung der Länder über Geschehnisse in der EU als Ergänzung zur offiziellen Berichterstattung. Er nimmt an Tagungen des Rates der EU, einschließlich der Vorbesprechungen der dt. Delegation, teil und berichtet anschließend. Zudem nimmt er an Sitzungen anderer Gremien des Rates und der Kommission teil. Der L. arbeitet eng zusammen mit der Ständigen Vertretung Deutschlands in Brüssel. Die Länder finanzieren die Arbeit des L. nach ihrer jeweiligen Finanzkraft.
aus: Große Hüttmann / Wehling, Das Europalexikon (3.Auflage), Bonn 2020, Verlag J. H. W. Dietz Nachf. GmbH. Autor des Artikels: M. Chardon